Peter Koch  ● Wirtschaftsprüfer ●  Steuerberater

Ihr Slogan

Wirtschaftsprüfung

Eines unserer Kerngeschäfte ist das Gebiet der Wirtschaftsprüfung.

Um unternehmerische Entscheidungen fällen zu können benötigt man neben dem "Gefühl für das Geschäft" seitens des Unternehmers oder der Unternehmensgruppe verlässliche und aussagekräftige Daten und Möglichkeiten der Vorausschau.

Wir bearbeiten die Bereiche der Jahresabschlussprüfungen von kleinen, mittleren und großen Kapital- und Personengesellschaften, Aktiengesellschaftsgründungsprüfungen, MaBV-Prüfungen und Prüfungen nach dem Haushaltgrundsätzegesetz.

Seit dem Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsgesetzes zum 17. Juni 2016 müssen gesetzliche Abschlussprüfer über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen, aus dem sich ergibt, dass sie der Wirtschaftsprüferkammer die Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer angezeigt haben. Dieser Auszug aus dem Berufsregister ersetzt seitdem eine Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57 a Abs. 6 S. 7 WPO. Seit dem 17.06.2016 liegt eine entsprechende Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer im Berufsregister vor.

Mandatsstruktur

Unser Prüfungsschwerpunkt liegt bei mittelständischen Unternehmen im Bundesgebiet.

Bei den geprüften Betrieben reicht die Branchenzuordnung von Handels- und Bauunternehmen bis zu Handwerks- und Ingenieurbetrieben sowie Unternehmen der Automobilindustrie.

Aber auch die "persönlichen" Strukturen wollen berücksichtigt sein. Viele meiner prüfungspflichtigen Mandate liegen im Familienbesitz, so dass die damit zusammenhängenden Fragestellungen auch zur Unternehmensnachfolge etc. mir durchaus bekannt sind.

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